Begleiteter Umgang

KONTAKT OHNE KONFLIKT



Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Der Begleitete Umgang ist ein Angebot für Familien, die nicht mehr zusammen leben, aber weiterhin den Kontakt und die persönliche Beziehung von beiden Elternteilen zu den Kindern aufrecht erhalten wollen, dies aber nicht alleine verwirklichen können. Neben den eigentlichen Umgangskontakten steht ein Beratungs- und Informationsangebot im Vordergrund. Durch die Unterstützung mitwirkungsbereiter Dritter wird den Kindern zu ihrem Recht auf Umgang mit allen wichtigen Bezugspersonen verholfen.
Dabei steht der Schutz des Kindes vor Schädigung im Mittelpunkt.
Ziel ist es, die Eltern so weit wie möglich zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte
hinzuführen und sie dementsprechend zu unterstützen.
Die Beratung der Familien wird von Fachkräften, die Begleitung kann auch von qualifizierten ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen
durchgeführt werden.

Die Treffen finden in der Räumen des Kinderschutzbundes in Bergisch Gladbach (Hauptraße 310) und Burscheid (Geilenbachstraße 13) statt.

Informationen

Wie wir arbeiten:

• Das Angebot ist freiwillig und wir unterliegen der Schweigepflicht.
• Wir arbeiten nach Zustimmung der Eltern mit allen beteiligten, sozialen Einrichtungen zusammen.
• Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Eltern unter Zuhilfenahme der vorhandenen Stärken und Fähigkeiten, gangbare Lösungen zu entwickeln.
Begleiteten Umgang kann ein Elternteil beim zuständigen Jugendamt beantragen. Er kann auch vom Jugendamt oder vom Familiengericht empfohlen bzw.
angeordnet werden.
Wenn Sie von diesem Hilfsangebot Gebrauch machen möchten, dann rufen Sie uns an, um den weiteren Weg zu klären.

Nähere Information erhalten Sie bei der Diplom Sozialpädagogin
Katrin Fassin
Telefon: 02202/39924.