Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen

Wenn sich Eltern trennen, erleben manche Kinder einen Kontaktabbruch zu wichtigen Bezugspersonen und damit auch eine Beeinträchtigung ihrer Entwicklungsmöglich-keiten, teils verbunden mit traumatisierenden Folgen.

  • Der Begleitete Umgang bietet Raum für ein konfliktfreies Miteinander zwischen Eltern
    und ihren Kindern
  • Unser Ziel ist, dass Eltern verantwortlich für ihre Kinder handeln
  • Unsere Anwesenheit bietet Schutz und Sicherheit für die Mädchen und Jungen

Auch wenn Kinder fremd untergebracht leben, z. B. in Pflegefamilien, Kinderheimen o. ä. kann ein Begleiteter Umgang zwischen den Kindern und ihren leiblichen Eltern sinnvoll sein.

Was ist ein Begleiteter Umgang?

Der Begleitete Umgang ist eine meist zeitlich begrenzte Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen Kind und den nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Menschen. Begleiteter Umgang wird u. a. eingesetzt bei schweren Loyalitätskonflikten des Kindes, bei hohem Konfliktpotenzial unter den beteiligten Erwachsenen, bei häuslicher Gewalt, Drogenmissbrauch, Erstanbahnnung des Kontaktes zwischen dem Kind und einem Beteiligten.

Was ist das Ziel eines Begleiteten Umgangs?

Zielsetzung des Begleiteten Umgangs ist, insbesondere die Eltern zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Umgangskontakte hinzuführen und sie dabei zu unterstützen. Der Begleitete Umgang stellt einen fachlichen Rahmen für Eltern-Kind-Kontakte bereit, die sonst nicht zustande kommen würden und die im Interesse des Kindes ohne diese Begleitung vielleicht auch nicht zustande kommen sollten.

Wo findet der Begleitete Umgang statt?

Die Treffen finden statt

  • in unserer “Spiel-Wohnung” in Bergisch Gladbach, Bensberger Str. 133
  • in einem Spielzimmer in Overath oder
  • im Kinderschutzbund Burscheid, Geilenbacher Str. 13
Wie arbeiten wir?
  • Das Angebot ist freiwillig und wir unterliegen der Schweigepflicht.
  • Wir arbeiten nach Zustimmung der Eltern mit allen beteiligten sozialen Einrichtungen zusammen.
  • Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Eltern Lösungen zu entwickeln.
Rechtliche Grundlagen sind u. a.
  • §§ 17,18 SGB VIII
  • §1684 Abs. 4, Sätze 3 und 4 BGB
  • §1685 BGB
Zustandekommen der Hilfe
  • Begleiteten Umgang kann ein Elternteil beim zuständigen Jugendamt beantragen oder er wird vom Jugendamt oder vom Familiengericht empfohlen bzw. angeordnet.

Wenn Sie von diesem Hilfeangebot Gebrauch machen möchten, dann rufen Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt an, um den weiteren Weg zu klären.

Weitere Informationen: Annika Damps Telefon 02202 33344
Begleiteter-Umgang@kinderschutzbund-rheinberg.de

Hier ein Muster für eine Vereinbarung, wie sie vor dem Begleiteten Umgang mit den Eltern geschlossen wird:
Muster-Elternvereinbarung.pdf
PDF-Dokument [210.6 KB]