Wann helfen wir weiter?

Sie haben etwas beobachtet oder gehört, das Sie vermuten lässt, dass ein Kind gefährdet sein könnte? Dann melden Sie sich gleich bei uns!

Wir unterstützen Sie in der Beurteilung der Situation, indem wir gemeinsam mit Ihnen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen. Wir machen Sie handlungssicher, indem wir mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen.

Mitarbeiter:innen der öffentlichen und freien Jugendhilfe

Fachkräfte der öffentlichen oder freien Kinder- und Jugendhilfe müssen nach § 8a SGB VIII einem standardisierten Verfahren vorgehen:

Haben Sie sich im Team beraten und möglicherweise auch die Erziehungsberechtigten mit einbezogen, müssen Sie nun eine insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) hinzuziehen. Erst nach diesem Schritt können Sie gegebenenfalls das Jugendamt informieren.

Ausnahme ist eine akute Kindeswohlgefährdung, die sofortiges Handeln des Jugend-amtes notwendig macht.

Kinder- und jugendnahe Berufsgeheimnisträger:innen

Berufsgeheimnisträger:innen nach § 4 KKG sind angehalten, eine Gefährdung abzuschätzen, die Erziehungsberechtigten mit einzubeziehen und zur Annahme von Hilfen zu motivieren. Kann das Kindeswohl nicht gesichert werden, dürfen Berufsgeheimnisträger:innen das Jugendamt informieren, d. h. sie dürfen Daten weitergeben. In diesem Prozess haben sie den gesetzlichen Anspruch auf Beratung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (Kinderschutzfachkraft).

Alle anderen

Haben Sie beruflich Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, sind aber weder Fachkraft der Jugendhilfe, noch Berufsgeheimnisträger:in können Sie sich  nach § 8b SGB VIII bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sofort an uns wenden.

Unser Angebot – kurz gefasst

Grundsätzlich unterstützen wir Sie bei folgenden Anliegen:

  1. Prüfen der Anhaltspunkte, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten (gemeinsame Gefährdungseinschätzung)
  2. Information und Hilfe bei der Sicherung des Kindeswohls
  3. Vermittlung von Strategien für das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten
  4. Vorbereitung der Mitteilung an das Jugendamt

Alle Beratungen finden pseudonymisiert statt und müssen den Eltern nicht mitgeteilt werden!

Das Angebot ist kostenfrei!

Ansprechpartnerin für den Bereich Jugendhilfe:
Katrin Fassin | Telefon 02202 39924 

Ansprechpartnerin für den Bereich Gesundheits- und Bildungswesen oder andere Fachkräfte, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen:
Britta Widdig | Telefon 02202 39924